Grundsteuerreform: Besonderheiten in den Bundesländern
Insgesamt sieben Bundesländer haben sich bei der Grundsteuerreform für Abweichungen von den Regelungen auf Bundesebene entschieden.
Insgesamt sieben Bundesländer haben sich bei der Grundsteuerreform für Abweichungen von den Regelungen auf Bundesebene entschieden.
Die während der Corona-Pandemie vorübergehend angehobene Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll nun dauerhaft fallen.
Gesetzlich Versicherte müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge zur Krankenversicherung einstellen.
Alle Erwerbstätigen erhalten für 2022 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.
Die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer ist eine Prüfungshandlung, die zu einer Hemmung der Festsetzungsverjährung führen kann.
Für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Firmenwagens im Rahmen der Kostendeckelungsregelung müssen Einnahme-Überschuss-Rechner eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamte Leasingzeitraum umlegen.
Statt nur bis Ende 2022 soll die Frist für die Schlussabrechnung zu den diversen Corona-Hilfen bis zum 30. Juni 2023 laufen und kann bei Bedarf noch weiter verlängert werden.
Nach fünf Jahren konstanter Beiträge steigt die Künstlersozialabgabe im kommenden Jahr um 0,8 % auf 5,0 %.
Auch wenn bestimmte bürgerliche Kleidungsstücke nur während der Berufsausübung getragen werden und nur dafür angeschafft wurden, ist ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
Unternehmen aus energieintensiven Branchen haben noch bis zum 31. August 2022 Zeit, um einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung zu stellen.
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