Pläne zu steuerfreier Einmalzahlung von bis zu 3.000 Euro

Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen dürfen.

Im Rahmen der Gespräche über ein drittes Entlastungspaket hat sich die Regierungskoalition auch darauf geeinigt, zum Ausgleich der aktuell hohen Inflation die Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlung anstelle einer permanenten Lohnerhöhung zu schaffen. Das soll helfen, eine Lohn-Preis-Spirale zu verhindern, die zu einer dauerhaft hohen Inflation führen würde. Diese Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro sollen Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2024 auszahlen können, und zwar unabhängig davon, ob die Zahlung einzel- oder tarifvertraglich oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geleistet wird. Voraussetzung ist lediglich, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

An den Zusammenhang zwischen der Prämie und Preissteigerungen werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei der Auszahlung in beliebiger Form, z. B. durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger, deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht. Das Verfahren ähnelt also sehr dem Verfahren beim steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro. Das Gesetzgebungsverfahren zur Inflationsausgleichsprämie will die Bundesregierung Ende September anstoßen, sodass das Gesetz noch im Herbst verabschiedet werden kann.